Oberlandesgericht Celle
OLG Celle bestätigt Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit eines Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin
Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten aus dem Erbrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hält an seiner Rechtsprechung (Aktenzeichen: 6 U 22/20, Urteil vom 7. Januar 2021) fest, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen.
Aus der Pressemitteilung vom 25. Januar 2024)